Sorgte auch in der Bauwirtschaft für Unsicherheit: das Coronavirus. Bild: Wikipedia
Das Corona-Virus hat uns während zwei Jahren in Atem gehalten. Jetzt scheint die Pandemie zu Ende zu sein. Der Bundesrat hat sämtliche Massnahmen aufgehoben. Doch was müssen die Betriebe dennoch beachten?
Zwar sind alle Massnahmen aufgehoben. Was aber immer noch gilt: dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist höchste Priorität einzuräumen.
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Alle Informationen auf einen Blick
Aktuell: Das Bundesamt für Gesundheit BAG publiziert auf einer Übersichtsseite sämtliche wichtigen Informationen zum Coronavirus:
Weitere Links
Gut verlinkt: In Bezug auf Vorkehrungen, Organisation auf Baustellen und werkvertragliche Herausforderungen stellen sich in der derzeitigen Lage diverse Fragen. Eine Zusammenfassung zum rechtlichen Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus stellen der Schweizerische Gewerbeverband und das BAG auf ihrer Website zur Verfügung.
Merkblatt für Arbeitnehmer, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Zum Umgang mit den Folgen des Coronavirus SGV
Massnahmenpaket für Unternehmen SECO
Adressen der kantonalen Arbeitslosenkassen
Erwerbsersatz-Entschädigungen
Der Bezug der Corona-bedingten Erwerbsersatz-Entschädigungen erfolgt über die AHV-Ausgleichskasse. VSSM-Mitglieder können sich zu Fragen direkt bei der Ausgleichskasse Forte melden.
Telefon: 044 253 93 01, E-Mail:info[at]akforte[dot]ch,, Website: www.akforte.ch
Die aktuellsten Informationen und Massnahmen
> Online-Gesuche für Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung 18/2022
20. Juni 2022, Bundesrat: Wer für seinen Betrieb in den Jahren 2020 und 2021 Kurzarbeitsentschädigung abgerechnet hat, kann ab 7. Juli 2022 ein Gesuch auf Überprüfung der Ansprüche für diesen Zeitraum stellen. Dieses Gesuch um Nachzahlungen kann bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch eingereicht werden.
Zum Online-Tool von arbeit.swiss
> Rückkehr in die normale Lage / Infos zur Kurzarbeit 17/2022
30. März 2022, Bundesrat: Der Bundesrat verkündet, dass ab dem Freitag, 1. April 2022 die letzten Massnahmen der besonderen Lage aufgehoben werden: die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Damit erfolgt die Rückkehr in die normale Lage. Bis im Frühling 2023 ist eine Übergangsphase mit erhöhter Wachsamkeit und Reaktionsfähigkeit angezeigt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco hat die Regelungen ab April 2022 für Kurzarbeit in Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie veröffentlicht.
Kurzarbeits-Informationen für Betriebe
> Mögliche Nachzahlungen bei Kurzarbeitsentschädigung 16/2022
11. März 2022, Bundesrat: Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen. Der Entscheid steht im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesgerichtes vom 17. November 2021. Dieses hält fest, dass bei der Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung im summarischen Abrechnungsverfahren für Mitarbeitende im Monatslohn ein Ferien- und Feiertagsanteil einzuberechnen sei. Seit Januar 2022 wird dies bei der KAE nun berücksichtigt.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Bundesrat hebt Massnahmen auf 15/2022
16. Februar 2022, Bundesrat: Jetzt scheint die Pandemie vorbei zu sein. Seit 17. Februar sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; danach erfolgt aller Voraussicht nach die Rückkehr in die normale Lage.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen im Bereich Kurzarbeit 14/2022
26. Januar 2022, Bundesrat: Zur Unterstützung der durch wirtschaftliche Einschränkungen betroffenen Unternehmen hat der Bundesrat die Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen. Dabei hat er das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung sowie die Erhöhung der Höchstbezugsdauer dieser Entschädigung auf 24 Monate verlängert. Zudem hat er für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Bundesrat verstärkt die Massnahmen 13/2021
17. Dezember 2021, Bundesrat: Nach den Verschärfungen im November hat der Bundesrat ab 20. Dezember 2021 in der Schweiz verstärkte Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus in Kraft gesetzt. Zu Innenräumen von Restaurants, von Kultur-, Sport- und Freizeitbetrieben sowie zu Veranstaltungen im Innern haben nur noch geimpfte und genesene Personen Zugang (2G). Als zusätzlicher Schutz muss an diesen Orten eine Maske getragen und es darf nur im Sitzen gegessen und getrunken werden. Wo die Maske nicht getragen werden kann, wie bei Blasmusikproben, oder wo nicht im Sitzen konsumiert werden kann, wie in Discos und Bars, sind nur noch geimpfte und genesene Personen zugelassen, die zusätzlich ein negatives Testresultat vorweisen können (2G+). Ausserdem gilt erneut eine Homeoffice-Pflicht. Private Treffen sind auf zehn Personen beschränkt, falls eine Person ab 16 Jahren dabei ist, die nicht geimpft oder genesen ist.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Bundesrat verlängert Abrechnungsverfahren für Kurzarbeit 12/2021
1. Oktober 2021, Bundesrat: Per sofort und bis zum 31. Dezember 2021 wird das summarische Abrechnungsverfahren für Kurzarbeitsentschädigung (KAE) verlängert. Dies hat der Bundesrat am 1. Oktober mit mehrheitlicher Unterstützung von Kantonen, Dachverbänden und Kommissionen beschlossen. Im Zusammenhang mit dem summarischen Abrechnungsverfahren müssen auch die Mehrstunden, welche sich ausserhalb der Kurzarbeitsphase angesammelt haben, weiterhin nicht abgezogen werden. Zudem wird nach wie vor das Einkommen aus Zwischenbeschäftigungen nicht an die KAE angerechnet.
Aktuelle Infos zur Kurzarbeitregelung
> Bundesrat dehnt Zertifikatspflicht aus 11/2021
8. September 2021, Bundesrat: Ab 13. September gilt im Innern von Restaurants, von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie an Veranstaltungen in Innenräumen eine Zertifikatspflicht. Das Zertifkat darf auch von Arbeitsgebern im Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden. Arbeitgeber dürfen das Vorliegen eines Zertifikats bei ihren Arbeitnehmenden nur dann überprüfen, wenn es dazu dient, angemessene Schutzmassnahmen festzulegen oder Testkonzepte umzusetzen. Die Information über den Immunitätsstatus oder das Testergebnis dürfen ausserdem für keine weiteren Zwecke verwendet werden. Falls ein Arbeitgeber von seinen Arbeitnehmenden einen Test verlangt, muss er die Kosten dafür selber tragen. Nur wenn der Test im Rahmen der repetitiven Tests im Betrieb erfolgt, übernimmt der Bund die Kosten.
Infos zu den neusten Massnahmen
Merkblatt für Arbeitnehmer, Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
> Grosser Öffnungsschritt - Massnahmen massiv reduziert 10/2021
23. Juni 2021, Bundesrat: Nun folgt ein weiterer, grosser Lockerungsschritt im Kampf gegen das Coronavirus. Ab Samstag, 26. Juni 2021 wir die Homeoffice-Pflicht und die Maskenpflicht im Freien aufgehoben. Weiterhin gilt die Maskenpflicht in Restaurants, Detailhandel, ÖV und Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat. Ebenfalls aufgehoben wird die generelle Maskenpflicht am Arbeitsplatz. Arbeitgeber haben weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen. Der Arbeitgeber entscheidet also, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz nötig ist. Der Bundesrat hat zudem entschieden, die Vorgaben für Einreisen in die Schweiz zu lockern und in Restaurants die Beschränkung der Anzahl Personen pro Tisch aufzuheben.
Infos zu den neusten Öffnungsschritten
> Bezugsdauer Kurzarbeit wird erhöht 9/2021
23. Juni 2021, Bundesrat: Der Bundesrat hat am 23. Juni 2021 die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht sowie das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung verlängert. Ebenso wurde eine Verlängerung des Anspruchs auf Kurzarbeitsentschädigung für Lernende sowie Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschlossen. Die entsprechende Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.
Update zur Kurzarbeitsentschädigung
> Bundesrat beschliesst grössere Lockerungsschritte als geplant 8/2021
26. Mai 2021, Bundesrat: Der Bundesrat hat den nächsten Öffnungsschritt grösser ausgestaltet als vorgesehen. Die Homeoffice-Pflicht wird für jene Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Für Veranstaltungen mit Publikum gilt neu in Innenräumen eine Limite von 100 statt 50 Personen, draussen von 300 statt 100 Personen. Der Bundesrat erhöht die Limiten für private Treffen von 10 auf 30 in Innenräumen und von 15 auf 50 draussen. Ab 31. Mai können die Restaurants auch die Tische im Innern mit maximal vier Personen pro Tisch besetzen. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Infos zu den neusten Öffnungsschritten
> Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht 7/2021
12. Mai 2021, Bundesrat: Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 18 auf 24 Monate erhöht wird. Die Regierung hat diesen Entscheid auf der Basis verschiedener arbeitsmarktlicher Entwicklungen und Szenarien getroffen. Zusätzlich sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern.
Infos zur Verlängerung der Höchstdauer für den Bezug von KAE
> Bundesrat beschliesst weitere Lockerungsschritte 6/2021
14. April 2021, Bundesrat: Der Bundesrat verkündet, dass ab dem Montag, 19. April, mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich sind; etwa in Sportstadien, Kinos, Theater- oder Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind dann wieder erlaubt. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Weiterhin ist das Tragen von Masken und das Einhalten des erforderlichen Abstands und der Hygienevorschriften wichtig.
Infos zu den neusten Massnahmen
Grafik zu den neusten Massnahmen
> Bundesrat verlängert Massnahmen im Bereich Kurzarbeit 5/2021
19. März 2021, Bundesrat: Der Bundesrat ermöglicht ab dem 22. März Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenräumen mit maximal 10 statt wie bisher 5 Personen. Für das Schreinergewerbe wesentlich: Die Landesregierung hat das vereinfachte Verfahren für Kurzarbeitsentschädigung sowie die Aufhebung der Karenzzeit bis am 30. Juni 2021 verlängert. Die entsprechenden Änderungen der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung treten am 1. April 2021 in Kraft.
Infos zu den neusten Massnahmen
Infos zur Verlängerung der Massnahmen im Bereich Kurzarbeit
> Bundesrat mit erstem Öffnungsschritt 4/2021
24. Februar 2021, Bundesrat: Der Bundesrat hat einen ersten, vorsichtigen Öffnungsschritt ab dem Montag, 1. März 2021 beschlossen. Dann können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken wieder öffnen. Ebenso dürfen die Aussenbereiche von Sport- und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten wieder besucht werden. Im Freien sind zudem Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Nächste Öffnungsschritte sind gemäss Bundesrat auf den 22. März geplant, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Kurzarbeit-Massnahmen des Bundesrats 3/2021
20. Januar 2021, Bundesrat: Anlässlich der Sitzung vom 20. Januar 2021 hat der Bundesrat ergänzende Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen im Bereich Kurzarbeit beschlossen. So wird die Karenzfrist rückwirkend per 1. September 2020 bis zum 31. März 2021 gänzlich aufgehoben (bislang galt eine Karenzfrist von einem Tag). Auch wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2021 rückwirkend aufgehoben. Schliesslich wird der Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung auf Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen und auf Lernende ausgeweitet. Die Ausweitung der Anspruchsgruppen ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.
Infos zu den neusten Massnahmen
> Home-Office-Pflicht 2/2021
13. Januar 2021, Bundesrat: Bei der Home-Office-Pflicht für Büroarbeitsplätze lässt der Bundesrat einen gebührenden Spielraum für die Arbeitgeber zu. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
> Massnahmen des Bundesrats 1/2021
13. Januar 2021, Bundesrat: Der Bundesrat hat hat zum einen die im Dezember beschlossenen Massnahmen um fünf Wochen verlängert: Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen. Zum anderen hat er neue Massnahmen beschlossen, um die Kontakte drastisch zu reduzieren: Neu gilt ab Montag, 18. Januar eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt und der Schutz von besonders gefährdeten Personen am Arbeitsplatz wird verstärkt.
Infos zu den neusten Massnahmen
Zur Chronologie der Corona-Pandemie 2020
Alles wichtigen Meilensteine, Massnahmen des Bundesrates sowie Hilfs- und Informationsmittel rund um die Corona-Pandemie im Jahr 2020:
Chronologie der Corona-Pandemie 2020
> Wertvolle Links
Aktuell: In Bezug auf Vorkehrungen, Organisation auf Baustellen und werkvertragliche Herausforderungen stellen sich in der derzeitigen Lage diverse Fragen. Eine Zusammenfassung zum rechtlichen Umgang mit den möglichen Folgen des Coronavirus stellen der Schweizerische Gewerbeverband und das BAG auf ihrer Website zur Verfügung.
Rechtliche Informationen SGV als PDF
Informationen Arbeitswelt BAG als PDF
Adressen der kantonalen Arbeitslosenkassen
Weitere Erklärungen zum Thema sind im FAQ des BAG zu finden:
Für spezifische Fragen rechtlicher Art steht der Schreinerbranche auch der VSSM-Rechtsdienst mit Rat und Tat zu Verfügung.
Kontakt:
VSSM-Rechstdienst
Peter Bernhauser
Telefon: 044 267 81 60
peter.bernhauser[at]vssm[dot]ch